§ 1
Geltung der Bedingungen
1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bonncomposer KG
gelten aussschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf Ihre Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 2
Angebot und Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Bonncomposer KG, es sei denn, dass Bonncomposer bereits mit ihrer Arbeitsleistung begonnen hat.
2. Angestellte der Bonncomposer KG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3
Mitwirkungspflichten
1. Für die Qualität der Leistungen der Bonncomposer KG ist eine umfassende und zeitgerechte Übermittlung von aller für den Vertragsgegenstand wichtigen Informationen, insbesondere Daten, wesentlich. Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm zu vertretenen organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Vertrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Arbeitsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Bonncomposer KG auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen und Daten zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
3. Von Bonncomposer KG geleistete Zwischenergebnisse werden von dem Kunden umgehend auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Leistungen überprüft. Korrekturen sind Bonncomposer KG unverzüglich mitzuteilen.
§ 4
Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Bonncomposer KG an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Bonncomposer KG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise der Bonncomposer KG verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Bonn.
§ 5
Leistungs- bzw. Lieferbedingungen
1. Leistungs- und Liefertermine oder Fristen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Kommt es aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welche der Bonncomposer KG die Leistung bzw. Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. zu Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen, so hat Bonncomposer KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen dies nicht zu vertreten. Sie ist dann berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne das Schadensersatzpflicht eintritt. Auf die genannten Umstände kann sich Bonncomposer KG nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich hierüber benachrichtigt hat.
3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Bonncomposer KG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4. Kommt der Kunde in Verzug, so ist Bonncomposer KG berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Verzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung sowie des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 6
Gefahrübergang
1. Die Gefahr der Zerstörung oder Verschlechterung des Leistungs- und Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Bonncomposer KG verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2. Sofern der Leistungs- bzw. Liefergegenstand sich auf die Übermittlung von Daten durch Datentransfer bezieht, geht die Gefahr der Zerstörung mit der Anzeige der Übermittlungsbereitschaft auf den Kunden über.
§ 7
Gewährleistung
1. Der Kunde muss der Bonncomposer KG die Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Bonncomposer KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
2. Im Falle der Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, wird Bonncomposer KG sich unverzüglich bemühen, den Fehler zu beseitigen. Sofern die ersten Nacherfüllungsarbeiten fehlgeschlagen sein sollten, wird der Kunde der Bonncomposer mitteilen, ob er erneute Nacherfüllungsarbeiten ablehnt und stattdessen von seinen weiteren Rechten Gebrauch macht. Bis zu dieser Mitteilung wird Bonncomposer KG versuchen, den Fehler zu beheben.
3. Die Gewährleistungszeit beträgt ein Jahr, beginnend mit der Übersendung des Leistungs- bzw. Liefergegenstandes.
4. Gewährleistungsansprüche gegenüber Bonncomposer KG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 8
Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Bonncomposer KG 7 nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Bonncomposer KG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Bonncomposer KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Bonncomposer KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und auf dem Konto Bonncomposer KG gutgeschrieben wird.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.